Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich und Definition

(1) Diese Allgemeinen und Besonderen Geschäftsbedingungen (nachfolgend bezeichnet als „AGB“) gelten für alle Verträge, die mit der AdPiraten GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer, Herrn Pascal Heinricht, geschäftsansässig Osterstr. 6 b, 28816 Stuhr, Deutschland (nachfolgend bezeichnet als „Anbieter“), und Ihnen als Kunden (nachfolgend bezeichnet als „Kunden“), geschlossen werden. Zudem gelten diese AGB auch gegenüber sonstigen Geschäftspartnern des Anbieters, soweit die nachfolgenden Bestimmungen nicht zwingend ein Vertragsverhältnis mit dem Anbieter voraussetzen. Die AGB gelten für sämtliche Verträge, die im Rahmen der Online-Angebote des Anbieters, durch E-Mail, Online-Formular, Fax, etc. oder direkt in den Geschäftsräumen zu Stande kommen, soweit sich aus einer gesondert zwischen den Parteien vereinbarten Vereinbarung nichts Abweichendes ergibt.

(2) Die AGB gelten ausschließlich für Unternehmen, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Absatz 1 BGB. Das Angebot richtet sich ausschließlich an volljährige Personen ab 18 Jahren. Der Anbieter ist jederzeit berechtigt, das Vorliegen dieser Eigenschaften bei Vertragspartnern zu überprüfen.

(3) Die Vertragssprache ist deutsch.

(4) Die AGB gelten ausschließlich. Abweichende AGB des Kunden werden auch dann nicht Vertragsbestandteil, wenn der Anbieter ihrer Geltung nicht ausdrücklich widerspricht. Die AGB gelten in der jeweils bei Vertragsabschluss gültigen Fassung.

2. Änderungen der AGB

(1) Änderungen dieser AGB werden dem Kunden spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform angeboten. Hat der Kunde mit dem Anbieter im Rahmen der Geschäftsbeziehung einen elektronischen Kommunikationsweg vereinbart, können die Änderungen auch auf diesem Wege angeboten werden.

(2) Die vom Anbieter angebotenen Änderungen werden nur wirksam, wenn der Kunde diese annimmt, gegebenenfalls im Wege der nachfolgend geregelten Zustimmungsfiktion.
(3) Das Schweigen des Kunden gilt nur dann als Annahme des Änderungsangebotes (Zustimmungsfiktion), wenn

a) das Änderungsangebot des Anbieters erfolgt, um die Übereinstimmung der vertraglichen Bestimmungen mit einer veränderten Rechtslage wiederherzustellen, weil eine Bestimmung der AGB

aufgrund einer Änderung von Gesetzen, einschließlich unmittelbar geltender Rechtsvorschriften der Europäischen Union, nicht mehr der Rechtslage entspricht oder
durch eine rechtskräftige gerichtliche Entscheidung, auch durch ein Gericht erster Instanz, unwirksam wird oder nicht mehr verwendet werden darf und

b) der Kunde das Änderungsangebot des Anbieters nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen abgelehnt hat.

Der Anbieter wird dem Kunden im Änderungsangebot auf die Folgen seines Schweigens hinweisen.

(4) Die Zustimmungsfiktion findet keine Anwendung

bei Änderungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die die Änderung von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen betreffen oder
bei Änderungen in den AGB, die die Änderung von Entgelten betreffen, die der Kunde typischerweise dauerhaft in Anspruch nimmt oder
bei Änderungen, die die Hauptleistungspflichten des Vertrages und die Entgelte für Hauptleistungen betreffen, oder
bei Änderungen von Entgelten, die auf eine über das vereinbarte Entgelt für die Hauptleistung hinausgehende Zahlung gerichtet sind, oder
bei Änderungen, die dem Abschluss eines neuen Vertrages gleichkommen, oder
bei Änderungen, die das bisher vereinbarte Verhältnis von Leistung und Gegenleistung erheblich zugunsten des Anbieters verschieben würden.

In diesen Fällen wird der Anbieter die Zustimmung des Kunden zu den Änderungen auf andere Weise einholen.
(5) Macht der Anbieter von der Zustimmungsfiktion Gebrauch, kann der Kunde den von der Änderung betroffenen Vertrag vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen auch fristlos und kostenfrei kündigen. Auf dieses Kündigungsrecht wird der Anbieter den Kunden in ihrem Änderungsangebot besonders hinweisen.

3. Vertragsgegenstand

(1) Vertragsgegenstand ist die Beratung und Dienstleistung bezüglich aller Fragen im Zusammenhang mit Search Engine Advertising (SEA) für das Produkt und / oder die Dienstleistung des Kunden.

(2) Die Tätigkeit des Anbieters umfasst auch die Beratung, Konzeption, Gestaltung und Durchführung konkreter Werbemaßnahmen sowie auf Verlangen des Kunden im Bereich des Performance Marketings Seminare, Schulungen, Mentorings und Coaching.

(3) Konkrete Werbemaßnahmen („Einzelaufträge“) werden jeweils aufgrund eines gesonderten, schriftlichen Auftrags des Kunden erbracht. In den jeweiligen Einzelaufträgen werden die durch den Anbieter jeweils zu erbringenden Leistungen im Einzelnen bestimmt.

4. Vertragspartner

Verträge kommen zustande mit der AdPiraten GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer, Herrn Pascal Heinricht, geschäftsansässig Osterstr. 6 b, 28816 Stuhr, Deutschland, und dem Kunden.

5. Leistungen des Anbieters

(1) Die Beratungsverpflichtung des Anbieters ergeben sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung.

(2) Werbemaßnahmen werden aufgrund gesonderten Einzelauftrags gemäß Nr. 5 (1) entsprechend der im Einzelfall durch den Kunden zu genehmigende Kostenvoranschläge und Angebote durchgeführt.

(3) Der Anbieter wird weiter zur Beschaffung von Daten als Basis für die Erarbeitung künftiger Werbestrategien und die Durchführung zukünftiger Werbemaßnahmen Marktforschung betreiben.
(4) Die Informationen und erteilten Ratschläge im Arbeitsprozess durch den Anbieter sowie in allen Dokumentationen und Audits sind sorgfältig erwogen und geprüft. Bei der Tätigkeit handelt es sich um eine reine Dienstleistungstätigkeit. Gegenstand ist die Erbringung der im Angebot oder im Vertrag vereinbarten Leistungen, jedoch ausdrücklich nicht die Herbeiführung eines persönlichen oder wirtschaftlichen Erfolges. Stellungnahmen und Empfehlungen können persönliche und unternehmerische Entscheidungen des Kunden lediglich vorbereiten. Die Verantwortung für Entscheidungen, die auf der Grundlage von Empfehlungen des Anbieters gefasst werden, trägt ausschließlich der Kunde.

(5) Arbeitsergebnisse des Anbieters sind ausschließlich für den Kunden und den im Vertrag beschriebenen Zweck bestimmt. Sie dürfen ohne vorgängige schriftliche Zustimmung des Anbieters nicht für einen anderen Zweck verwendet, an Dritte weitergegeben oder diesen zugänglich gemacht, veröffentlicht oder verändert werden. Unabhängig von einer allfälligen Zustimmung haftet der Anbieter nicht für Schäden, welche infolge Verwendung der Arbeitsergebnisse für andere Zwecke oder durch Dritte, beziehungsweise durch Veröffentlichung oder Veränderung der Arbeitsergebnisse entstehen.

6. Vertragsschluss und Nachtragsvereinbarung

(1) Die Angebote und Kostenvoranschläge des Anbieters sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, abweichendes ist ausdrücklich zugesagt. Sämtliche angegebenen Preise verstehen sich zzgl. der zum Zeitpunkt der Bestellung jeweils gültigen Umsatzsteuer (= Mehrwertsteuer). Auch bei abgeschlossenen Aufträgen behält sich der Anbieter ausdrücklich vor, Preisänderung geltend zu machen, die aufgrund einer Änderung der Gestehungskosten erforderlich sind.

(2) Beauftragungen des Kunden sind mündlich, z.B. per Telefon, und schriftlich per Brief, Telefax, E-Mail, Kommunikation über Onlinedienste oder sonstige Kommunikationsdienste möglich. Das Übermittlungsrisiko, insbesondere für eine unklare, unvollständige oder sonstig fehlerhafte Übertragung von Angaben der Beauftragung trägt der Kunde. Die Beauftragung durch den Kunden ist für ihn mit Absendung an den Anbieter, wobei der elektronische Zugang genügt, verbindlich.

(3) Der Anbieter wird den Zugang der Beauftragung unverzüglich per E-Mail bestätigen. Die Zugangsbestätigungs-E-Mail ist noch keine verbindliche Annahme des Angebots. Ein Vertrag mit dem Kunden kommt zustande, wenn der Anbieter das Angebot des Kunden schriftlich annimmt oder der Anbieter mit der Vertragsdurchführung beginnt.

(5) Für Anfragen muss der Kunde mindestens seinen Vornamen, seinen Nachnamen und seine E-Mail-Adresse angeben. Bei Angebotsanfragen erhält der Kunde alle Vertragsdaten in Textform übersandt, z.B. per E-Mail, welche er ausdrucken oder elektronisch sichern kann. Der Kunde versichert, dass die von ihm angegebenen Daten richtig und vollständig sind. Weiter versichert der Kunde, dass er unter der von ihm eingetragenen E-Mail-Adresse erreicht werden kann.

(6) Die Darstellung der jeweiligen Leistungen auf der Webseite oder in dem vom Anbieter zur Verfügung gestellten Informationsmaterial stellt kein rechtlich bindendes Angebot zum Abschluss eines Vertrages, sondern einen unverbindlichen (Online)-Katalog dar.

(7) Soweit der Kunde nach Vertragsschluss und vor Beginn des Einsatzes Leistungsänderungen begehrt, hat er diese wenigstens in Textform mitzuteilen. Diese werden grundsätzlich nur berücksichtigt, soweit sie im Rahmen der Leistungsfähigkeit des Anbieters zumutbar und in Bezug auf den Einsatz noch möglich sind. Zunächst prüft der Anbieter die Auswirkungen der gewünschten Leistungsänderung insbesondere im Hinblick auf die Folgen auf Vergütung, Mehraufwendungen, ggf. notwendige Verlängerung des Einsatzes und Termine. Nach Abschluss der Prüfung informiert der Anbieter den Kunden über die Auswirkungen seines Änderungsverlangens auf die bestehenden Vereinbarungen. Als Ergebnis wird der Anbieter entweder einen detaillierten Kostenvorschlag für die Umsetzung oder einer Ablehnung der Leistungsänderung mit einer kurzen Begründung übersenden, weshalb die Leistungsänderung vorliegend nicht umsetzbar ist. Der Kunde hat binnen 24 Stunden wenigstens in Textform zu erklären, ob sein Änderungsverlangen zu den im Kostenvorschlag angebotenen Bedingungen umgesetzt werden soll (Annahme). Nach Ablauf der Frist gilt die vorgeschlagene Umsetzung als abgelehnt. Der Kostenvoranschlag des Anbieters und seine Bestätigung durch den Kunden gelten als Nachtragsvereinbarung und sind dem Vertrag beizufügen. Lehnt der Kunde die vorgeschlagene Umsetzung des Änderungsbegehrens ab oder kommt eine Einigung über die neuen Vertragsbedingungen nicht zustande oder ist das Änderungsverlangen aus sonstigen Gründen nicht umsetzbar, verbleibt es bei dem ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang.

7. Mitwirkungspflicht des Kunden

(1) Der Anbieter erbringt seine Dienst- und Beratungsleistungen auf der Grundlage der vom Kunden zur Verfügung gestellten Daten und Informationen. Der Kunde stellt den Anbieter rechtzeitig alle für die Erbringung der Dienstleistung erforderlichen Informationen und gegebenenfalls Infrastruktur zur Verfügung. Der Anbieter geht davon aus, dass die rechtmäßig zur Verfügung gestellten Informationen vollständig und korrekt sind.

(2) Die Dienstleistung erfolgt auf der Grundlage der zwischen den Parteien geführten vorbereitenden Gespräche. Sie beruht auf Kooperation und gegenseitigem Vertrauen. Erfüllt der Kunde seine Mitwirkungspflichten nicht, kann dies dazu führen, dass der Anbieter seine Leistungen nicht oder nur mit erhöhtem Aufwand erbringen kann, oder dass andere negative Folgen eintreten. Die Folgen der Verletzung der Mitwirkungspflichten trägt der Kunde (z.B. Mehraufwand oder Rücktritt durch den Anbieter).

8. Referenzen

Der Kunde räumt dem Anbieter ab Vertragsabschluss das Recht ein, seinen Firmennamen und sein Logo im Rahmen von Werbung als Referenz zu benutzen. Diese erteilte Einwilligung kann grundsätzlich jederzeit zurückgenommen werden.

9. Datenschutz

(1) Personenbezogene Daten (z.B. Anrede, Name, Anschrift, E-Mail-Adresse) werden vom Anbieter ausschließlich gemäß den Bestimmungen des deutschen Datenschutzrechts, insbesondere der DSGVO (Datenschutzgrundverordnung), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie des Digitale-Daten-Gesetzes (DDG) erhoben, verarbeitet und gespeichert.

(2) Der Anbieter stellt im Rahmen der Datenschutzinformationen ergänzende Informationen zum Datenschutz sowie zu Art, Umfang und Zweck der seinerseits vorgenommenen Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten bereit.

10. Urheberrecht und Nutzungsrechte

(1) Aufträge gegenüber dem Anbieter, die als Urheberwerkverträge eingeordnet werden, sind auf Erstellung immaterieller Werke sowie die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet. Das Eigentum an Konzepten, Entwürfen, Texten und Reinzeichnungen wird nicht verschafft. Gleiches gilt für jegliche Software, Computerprogramme sowie dem Maschinen-, Objekt- und Quellcode inklusive Entwurfsmaterial wie Ablaufpläne oder Struktogramme.

(2) Alle vertragsgegenständlichen Werke des Anbieters unterliegen dem Urheberrecht. Dessen Bestimmungen finden auch dann Anwendung, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht wird. Vorschläge des Kunden oder seine sonstige unterstützende Mitarbeit begründen kein Miturheberrecht, da die Kreationsleistung ausschließlich von dem Anbieter erbracht wird.

(3) Die Werke dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung des Anbieters weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung, unberechtigte Bearbeitung oder Veränderung auch von Teilen ist unzulässig und wird widersprochen.

(4) Rechteübertragungen erfolgen mangels abweichender Vereinbarung in nicht exklusiver Form, ohne das Recht zur Weiterlizenzierung nach Maßgabe des jeweils vorausgesetzten Nutzungszwecks. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über. Die Werke dürfen nur für die vereinbarte Nutzungsart und den vereinbarten Zweck im vereinbarten Umfang verwendet werden. Jede anderweitige Nutzung ist nur mit vorheriger schriftlicher Einwilligung des Anbieters und nach Vereinbarung eines zusätzlichen Nutzungshonorars gestattet.

(5) Der Anbieter hat mangels abweichender, vergütungspflichtiger Vereinbarung das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken als Urheber genannt zu werden und zum Zwecke der Eigenwerbung eine öffentlich zugängliche Referenzliste zu führen.

(6) Werden die Werke später abweichend von den ursprünglichen Abreden oder in größerem Umfang als vorgesehen genutzt, so ist der Anbieter berechtigt, die Vergütung für die zusätzlichen Nutzungen nachträglich in Rechnung zu stellen.

(7) Die Werke, Entwürfen und sämtliche sonstige Tätigkeiten, die der Anbieter für den Kunden erbringt, sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

(8) Der Kunde versichert, dass er zur Verwendung aller dem Anbieter übergebenen Vorlagen wie Texte, Bilder, Fotos und Programme, auch in der beabsichtigten Nutzungsform, berechtigt ist und die zur Verfügung gestellten Inhalte nicht gegen gesetzliche Verbote oder die guten Sitten verstoßen. Bei Verstoß gegen diese Pflichten ist der Anbieter berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Kunde den Anbieter von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.

11. Fremdleistungen

(1) Der Anbieter ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Kunden zu bestellen.

(2) Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung der Anbieter abgeschlossen werden, ist der Kunde verpflichtet, den Anbieter im lnnenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten.

(3) Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, Anfertigung von Modellen, Fotos, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Fotosatz, Druck etc. sind vom Kunden zu erstatten.

(4) Soweit der Anbieter notwendige Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Partner keine Erfüllungsgehilfen des Anbieters. Eine Haftung für die Leistungen und Arbeitsergebnisse solcher Partner wird ausgeschlossen, soweit gesetzliche Vorschriften nicht entgegenstehen.

(5) Der Anbieter haftet nur bei eigenem Verzug und von ihm zu vertretender Unmöglichkeit der Leistung.

12. Vergütung und Zahlungsbedingungen

(1) Die Vergütung erfolgt auf der Grundlage individueller Abreden, andernfalls nach den allgemeinen Leistungs- und Preislisten des Anbieters und im Übrigen nach den üblichen Tarifen. Die Vergütungen sind Nettobeträge, die zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer und ohne Abzug zu zahlen sind.

(2) Die vereinbarte Vergütung ist im Voraus bei Auftragserteilung fällig. Der Anbieter übersendet dem Kunden die Rechnung. Die Abrechnung der Vergütung erfolgt bei Laufzeitverträgen mit monatlicher Zahlungsweise jeweils monatlich im Voraus bis spätestens zum 3. Werktag eines Monats. Die Abrechnung der Vergütung erfolgt bei Laufzeitverträgen mit jährlicher Zahlungsweise jeweils jährlich im Voraus bis spätestens zum 3. Werktag des Abrechnungsjahres. Wurden keine abweichenden Zahlungsziele vereinbart, ist die Zahlung 30 Tage nach dem Ausstelldatum der Rechnung fällig. Bei unbarer Zahlung ist die Rechnungsnummer anzugeben.

(3) Nach Ablauf der vorgenannten Frist gerät der Kunde in Zahlungsverzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf.

(4) Zur Aufrechnung von Forderungen ist der Kunde nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche, mit denen er aufrechnen möchten, Gegenansprüche aus demselben Vertrag betreffen, rechtskräftig festgestellt, vom Anbieter anerkannt oder unstrittig sind.

(5) Rechnungsforderungen können von dem Anbieter an Dritte abgetreten werden, insbesondere zu Refinanzierungszwecken sowie zu Zwecken vereinfachter Forderungsabwicklung. Der Anbieter weist darauf hin, dass er im Abtretungsfall nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen die für eine Abtretung sowie die zur Geltendmachung der abgetretenen Forderungen erforderlichen Informationen an den Dritten übermittelt.

(6) Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Kunden abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Kunde, den Anbieter im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten. Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, für die Anfertigung von Modellen, Fotos, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Satz und Druck etc., Reisekosten und Spesen im Zusammenhang mit dem Auftrag sind vom Kunden zu erstatten.

(7) Für durch unklare Abfassung des Auftrages entstandene Fehler haftet der Anbieter nicht.

13. Elektronische Kommunikation

Der Kunde stimmt zu, dass die vertragsbezogene Kommunikation in elektronischer Form erfolgen kann. Dem Anbieter und dem Kunden ist bekannt, dass eine elektronische und unverschlüsselte Kommunikation (z. B. per E-Mail) mit Sicherheitsrisiken behaftet ist. Bei dieser Art der Kommunikation werden weder der Anbieter noch der Kunde daher Ansprüche geltend machen, die durch das Fehlen einer Verschlüsselung begründet sind, außer soweit zuvor eine Verschlüsselung vereinbart worden ist.

14. Geheimhaltungspflicht

(1) Die Anbieter verpflichtet sich zur Geheimhaltung aller ihm bei der Zusammenarbeit bekannt gewordenen Geschäftsgeheimnisse des Kunden.

(2) Soweit dem Anbieter dritte Personen zur Erfüllung von Aufgaben heranzieht, werden diese zur gleichen Sorgfalt verpflichtet.

(3) Die Geheimhaltungspflicht besteht auch über die Dauer der Zusammenarbeit hinaus.

15. Haftung

Der Anbieter haftet nicht für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen, auch nicht soweit diese auf Pflichtverletzungen gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Dies gilt nicht für die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer leicht fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Darüber hinaus gilt dies auch nicht für die Haftung für Schäden aus solchen leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, die sich auf Kardinalpflichten beziehen. Der Anbieter übernimmt keine Haftung für einen mit der Dienstleistung beabsichtigten Erfolg.

16. Geldwäsche

(1) Sofern der Kunde eine natürliche Person ist, bestätigt er, dass er ein wichtiges öffentliches Amt nicht ausübt bzw. seit mindestens einem Jahr nicht mehr ausübt und dies auch für seine unmittelbaren Familienangehörigen und ihm nahestehende Personen zutrifft.

(2) Der Kunde bestätigt, dass er die Geschäftsbeziehung zum Anbieter nicht auf Veranlassung eines Dritten (des wirtschaftlich Berechtigten) eingegangen ist.

(3) Der Kunde hat dem Anbieter die zur Erfüllung ihrer Identifizierungspflicht gemäß § 11 GwG (Geldwäschegesetz) notwendigen Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen und während der Laufzeit sich ergebende Änderungen (z. B. Änderung der Rechtsform oder bei einem Vertretungsorgan, Verlegung des Wohn- bzw. Gesellschaftssitzes) unverzüglich mitzuteilen.

17. Vertragslaufzeit und Kündigung

(1) Die Mindestvertragslaufzeit ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder Einzelvertrag. Sofern nichts Abweichendes vereinbart ist, beträgt die Mindestvertragslaufzeit 3 Monate.

(2) Der Vertrag kann von beiden Parteien mit einer Frist von vier Wochen zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit ordentlich per E-Mail gekündigt werden. Maßgeblich ist das Datum des Eingangs beim Empfänger.

(3) Erfolgt keine fristgerechte Kündigung, verlängert sich der Vertrag jeweils automatisch um weitere drei Monate zu den zuletzt vereinbarten Bedingungen.

(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

18. Sonstiges

(1) Erfüllungsort ist der Sitz des Anbieters.

(2) Gerichtsstand für sämtliche Ansprüche aus dem Rechtsverhältnis zum Kunden, soweit dieser Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist der Sitz des Anbieters; für gegen den Anbieter gerichtete Ansprüche ist dieser Gerichtsstand ausschließlich.

(3) Es findet deutsches Recht Anwendung.

(4) Sollten einzelne der vorstehenden Bestimmungen ganz oder teilweise gegen zwingendes Recht verstoßen oder aus anderen Gründen nichtig oder unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Besondere Geschäftsbedingungen für SEA Google Ads Dienste

1. Geltungsbereich und Definition

(1) Diese Besonderen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge für SEA Google Ads Dienste, die mit der AdPiraten GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer, Herrn Pascal Heinricht, geschäftsansässig Osterstr. 6 b, 28816 Stuhr, Deutschland (nachfolgend bezeichnet als „Anbieter“), und Ihnen als Kunden (nachfolgend bezeichnet als „Kunden“), geschlossen werden. Diese Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge, die im Rahmen der Online-Angebote des Anbieters, durch E-Mail, Online-Formular, Fax, etc. oder direkt in den Geschäftsräumen zu Stande kommen, soweit sich aus einer gesondert zwischen den Parteien vereinbarten Vereinbarung nichts Abweichendes ergibt.

(2) Diese Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für Unternehmen, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Absatz 1 BGB. Das Angebot richtet sich ausschließlich an volljährige Personen ab 18 Jahren. Der Anbieter ist jederzeit berechtigt, das Vorliegen dieser Eigenschaften bei Vertragspartnern zu überprüfen.

2. Nutzerkonto und Gebühren

(1) Für die Nutzung des SEA Google Ads-Dienstes ist ein aktives Google-Nutzerkonto des Kunden erforderlich.

(2) Sollte bereits ein Google-Konto bestehen, muss der Kunde dem Anbieter umgehend Account-Zugriff gewähren, der bei Vertragsbeginn beantragt wird. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, sicherzustellen, dass der Anbieter jederzeit über das Konto verbunden bleiben kann.

(3) Verfügt der Kunde noch über kein Google-Konto, ist der Anbieter berechtigt, ein erforderliches Nutzerkonto und ggf. ein G-Mail-Konto im Namen des Kunden zu erstellen. Die Zugangsdaten werden innerhalb von zehn Tagen nach Erhalt in Textform an den Kunden übermittelt. Dieser muss das Passwort sofort ändern.

(4) Der Kunde verpflichtet sich, die Konfigurationen seines Nutzerkontos mindestens wöchentlich zu überprüfen.

(5) Der Kunde ist darüber informiert, dass Suchmaschinen für genutzte Werbeflächen Gebühren (z.B. Klicks oder Impressionen) erheben, die direkt von der Suchmaschine an den Kunden berechnet werden. Der Anbieter übernimmt weder die Begleichung dieser Gebühren noch garantiert er deren Angemessenheit. Sollte der Kunde mit Zahlungen an die Suchmaschine in Rückstand geraten, könnte das Nutzerkonto oder die Kampagne gesperrt oder pausiert werden, was im Verantwortungsbereich des Kunden liegt. Eine Sperrung des Kontos berechtigt den Kunden nicht zur Vertragsauflösung oder Reduktion des vereinbarten Entgelts mit dem Anbieter.

3. Leistungen des Anbieters

Die Leistungspflichten des Anbieters und die Vertragslaufzeit ergeben sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung. Insbesondere verwaltet der Anbieter das Google Ads-Nutzerkonto des Kunden, um die Sichtbarkeit der Kundenwebsite zu optimieren. Hierbei strebt der Anbieter eine optimale Positionierung der Website des Kunden an, jedoch ohne Gewähr für einen bestimmten Rang oder garantierten Erfolg. Insbesondere übernimmt der Anbieter keine Haftung für eine bestimmte Platzierung in den Suchergebnissen oder einen generellen Anstieg der Nachfrage oder des Umsatzes. Die Optimierung bezieht sich nur auf Inhalte der Domain, die zum Vertragsschluss verfügbar waren. Subdomains sind ausgeschlossen, sofern nicht anders vereinbart; Erweiterungen sind gesondert zu vergüten. Der Kunde kann dem Anbieter schriftlich Anweisungen zur Optimierung erteilen, einschließlich Änderungen oder Deaktivierungen von Kampagnen und Keywords.

4. Verantwortlichkeiten und Freistellung

(1) Der Anbieter weist darauf hin, dass die Nutzung von Marken- oder Eigennamen Dritter als Keywords unter Umständen wettbewerbsrechtlich unzulässig ist und der Kunde dadurch Unterlassungsansprüchen ausgesetzt sein könnte.

(2) Der Kunde trägt die Verantwortung für die Rechtmäßigkeit und die Freiheit von Rechten Dritter hinsichtlich der von ihm gewählten Keywords und Seiteninhalte (marken-, urheber-, wettbewerbsrechtlich). Es liegt in seiner Verantwortung, sicherzustellen, dass diese Daten und Inhalte stets aktuell, korrekt und rechtlich einwandfrei sind. Der Kunde verpflichtet sich, den Anbieter kontinuierlich über auszuschließende Begriffe oder problematische Keywords zu informieren.

(3) Der Kunde versichert, dass er zur Verwendung aller dem Anbieter übergebenen Keywords oder Inhalten, auch in der beabsichtigten Nutzungsform, berechtigt ist und die zur Verfügung gestellten Inhalte nicht gegen gesetzliche Verbote oder die guten Sitten verstoßen. Bei Verstoß gegen diese Pflichten ist der Anbieter berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Kunde den Anbieter von allen Ersatzansprüchen Dritter frei. Der Anbieter ist nicht verpflichtet, Marken-, Urheber- oder wettbewerbsrechtliche Recherchen durchzuführen und haftet nicht für daraus entstehende Schäden, es sei denn, Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit liegt vor. Bei offensichtlichen Verdachtsfällen wird der Anbieter den Kunden informieren.

(4) Im Falle der Nutzung von Google Analytics, Webmaster-Tools, Remarketing oder Conversion Tracking liegt die datenschutzrechtliche Verantwortung beim Kunden.

5. Mitwirkungspflichten

(1) Bei Einwänden gegen geänderte oder neu erstellte Kampagnen oder Keywords ist der Anbieter unverzüglich zu informieren. Sofern der Kunde Änderungen durch den Anbieter nicht innerhalb von 14 Tagen in Textform widerspricht, gelten diese als genehmigt.

(2) Während der Vertragslaufzeit soll der Kunde ohne Absprache mit dem Anbieter keine Änderungen an Keywords oder Kampagneneinstellungen der betreuten Webseiten vornehmen.

(3) Die Dienstleistung erfolgt auf der Grundlage der zwischen den Parteien geführten vorbereitenden Gespräche. Sie beruht auf Kooperation und gegenseitigem Vertrauen. Erfüllt der Kunde seine Mitwirkungspflichten nicht, kann dies dazu führen, dass der Anbieter seine Leistungen nicht oder nur mit erhöhtem Aufwand erbringen kann, oder dass andere negative Folgen eintreten. Die Folgen der Verletzung der Mitwirkungspflichten trägt der Kunde (z.B. Mehraufwand oder Rücktritt durch den Anbieter).

6. Fortlaufende Vertragslaufzeit und Vergütung bei Pausierung oder Einschränkung der Kampagnen

(1) Der Vertrag und die Verpflichtung zur Zahlung der vereinbarten Vergütung bleiben auch dann bestehen, wenn der Kunde die Durchführung der Kampagnen aus eigenen Gründen pausiert oder einstellt. Weist der Kunde den Anbieter an, etwaige Kampagnen zwischenzeitlich zu pausieren oder ist eine Pausierung der Kampagne ohne Verschulden des Anbieters insgesamt notwendig, berührt dies den Vergütungsanspruch des Anbieters nicht. Im Falle einer Pausierung wird die Agentur die Kampagnenaktivitäten bei entsprechender Anweisung des Kunden ohne zusätzliche Gebühren wieder aufnehmen, sofern dies im Rahmen der bestehenden Vertragsvereinbarung liegt. Dies gilt insbesondere, aber nicht ausschließlich, in folgenden Fällen:
Saisonbedingte Gründe, vorübergehende Budgetknappheit oder andere betriebliche Entscheidungen des Kunden.
Technische oder administrative Einschränkungen, die auf Seiten des Kunden liegen, wie z. B. fehlende Freigaben, unzureichende Budgets oder Änderungen an den Kampagneneinstellungen.

(2) Sollte die Kampagnenführung durch Sperrungen, Einschränkungen oder Maßnahmen seitens Drittanbietern (z. B. Google Ads) beeinträchtigt werden, bleibt die Zahlungspflicht des Kunden ebenfalls bestehen. Der Anbieter wird in solchen Fällen alle zumutbaren Maßnahmen ergreifen, um die Sperrung oder Einschränkung aufzuheben.

(3) Die Vergütung deckt neben der aktiven Kampagnenbetreuung auch vorbereitende und unterstützende Leistungen wie Strategieentwicklung, Kontoverwaltung, Analysen und Kommunikation ab. Diese Leistungen werden unabhängig vom Status der Kampagne erbracht, wodurch der Zahlungsanspruch der Agentur fortbesteht. Eine vorübergehende Aussetzung oder Reduzierung der Vergütung ist ausgeschlossen, es sei denn, die Agentur hat die Pausierung oder Einstellung der Kampagne zu vertreten.

(4) Sofern im Einzelvertrag nichts Abweichendes geregelt ist, gelten für Vertragslaufzeit, Kündigung und Verlängerung die Bestimmungen aus Ziffer 17 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen entsprechend.

 

Diese AGB wurden erstellt durch die Kanzlei Fischer-Battermann.